Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Nach Art. 28 DSGVO
Du kannst unseren aktuellen AVV anfordern, indem Du hier Deine E-Mail-Adresse eingibst. Damit die Vereinbarung rechtsgültig wird, werden wir Dir den Vertrag unterschrieben bereitstellen.
Hinweis zum Auftragsverarbeitungsvertrag
Gemäß Art. 28 DSGVO ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich, wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Der AVV regelt die Rechte und Pflichten zwischen Dir als Verantwortlichem und Aurili als Auftragsverarbeiter.