Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Nach Art. 28 DSGVO

Sie können unseren aktuellen AVV anfragen, indem Sie hier Ihre E-Mail-Adresse eingeben. Damit die Vereinbarung rechtsgültig wird, werden wir Ihnen den Vertrag unterschrieben bereitstellen.

Hinweis zum Auftragsverarbeitungsvertrag

Gemäß Art. 28 DSGVO ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich, wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Der AVV regelt die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen als Verantwortlichem und Aurili als Auftragsverarbeiter.